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HAFTUNGSVERZICHT
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an dem Training teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Fahrer erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training entstehen, und zwar gegen• der FIM, der FIME, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, die dmsj, der DMSW GmbH, deren Präsidenten,Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären,• dem ADAC e. V., den ADAC Gauen/Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenenUnternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, den Motorsportclub Freisinger Bär e.V. im ADAC, dessen Vorstandschaft und Mitglieder den Veranstalter, die Rennstreckeneigentümer, den Trainer, alle anderen Personen, die mit der Organisation des Trainings in Verbindung stehen, die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, die anderen Teilnehmer, deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge und eigene Helfer außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen die anderen Teilnehmer, deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Eigentümer, Fahrer/n gehen vor) verzichte ich auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungshilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe dieser Erklärung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
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