COVID-19 Infektionsschutz Regeln
Verhaltensregeln zum Infektionsschutz auf dem Trainingsgelände der MSC Freisinger Bär e.V.
Der Freisinger Bär darf unter den geforderten Maßnahmen aus dem 12. BaylfSMV und den entsprechenden Ergänzungen wieder einen Trainingsbetrieb anbieten
Die folgenden Regeln gelten ergänzend zu den Vorgaben aus dem 12. BaylfSMV:
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Ein Betreten/Befahren des Geländes ist nur mit elektronischer Registrierung erlaubt. Ein Nachmelden vor Ort ist nicht möglich.
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Personen mit Anzeichen Atemwegserkrankungen oder Fieber dürfen das Gelände nicht betreten. Bei Auftreten von Symptomen ist das Gelände sofort zu verlassen und der Verein umgehend zu informieren.
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Jeder Fahrer darf maximal drei Begleitpersonen registrieren. Auch ein Kind gilt als Begleitperson. Begleitpersonen dürfen sich nur mit Warnweste im Streckenbereich aufhalten. Es gilt die 1,5m Abstandregel, Gruppenbildung ist untersagt. Zuschauer sind nicht zugelassen.
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Außerhalb der eigenen Parkzone bestehet auf dem gesamten Gelände Maskenpflicht. Der Maskenpflicht entfällt beim Tragen eines Helms.
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Jeder Besucher muss persönlich, einzeln am Anmeldeschalter erscheinen und das elektronische Ticket vorweisen. Ausweiskontrollen werden stichprobenartig vorgenommen. Minderjährige müssen von Ihren Erziehungsberechtigten registriert werden.
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Am Anmeldefenster, der Getränke/Essensausgabe und am Waschplatz bitte das Einbahnstraßensystem anwenden und die Abstandsmarkierungen einhalten. Beim Aufsuchen der Tische gilt ebenfalls Maskenpflicht. Die Tischbelegungen dürfen aus maximal 2 Gruppen häuslicher Gemeinschaft bestehen.
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Gruppenbildung ist auf dem gesamten Gelände untersagt. Die Abstandsregeln von 1,5 Metern sind unbedingt einzuhalten, die Maskenpflicht bei Abständen unter 1,5m obligatorisch. Ausgenommen sind in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.
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Wir bestehen auf eine strikte Einhaltung der Regeln und machen bei Übertretungen von unserm Hausrecht Gebrauch. Ein Platzverweis zieht immer auch einen Ausschluss aus dem Ticketsystem für die Streckennutzung nach sich.
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